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Aktuelles



Sep. 2022 Verkaufssortiment geschlossen.
Internetseite archiviert.




Juli 2022
Buchstaben
X, Y und Z hinzugefügt
April 2022 Buchstabe W hinzugefügt
Juli 2021 Buchstaben
U und V hinzugefügt
Mai 2021 Buchstabe T hinzugefügt
Dez. 2020 Buchstabe S hinzugefügt
Juni 2020 Teilbereich von S hinzugefügt
Feb. 2020 Aktualisierung - Literaturverzeichnis
Jan. 2020 Buchstabe R hinzugefügt
Sep. 2019 Buchstaben
P und Q hinzugefügt
Juni 2019 Buchstabe O hinzugefügt
März 2019 Buchstabe N hinzugefügt
Okt. 2018 Buchstabe M hinzugefügt
Aug. 2018 Teilbereich von M hinzugefügt
Mai 2018 Buchstabe L hinzugefügt
Dez. 2017 Buchstabe K hinzugefügt
Juni 2017 Buchstaben
H, I und J hinzugefügt
Nov. 2016 Buchstabe G hinzugefügt
Juni 2016 Buchstabe F hinzugefügt
April 2016 Buchstabe E hinzugefügt
Jan. 2016 Neues Lot hinzugefügt
Nov. 2015 Buchstabe D hinzugefügt
Juni 2015 Buchstabe C hinzugefügt
April 2015 Neues Lot hinzugfügt
April 2015 Aktualisierung - Literaturverzeichnis



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Widerrufsrecht

Widerruf
Sowohl der Kunde wie der Verkäufer können auch nach erfolgter Bestellung vom Kaufvertrag zurücktreten. Dies muss schriftlich erklärt werden und von Verkäuferseite vor Versand der Ware erfolgen. Falls der Kunde vom Verkauf Abstand nimmt, die Ware jedoch bereits versendet worden ist, tritt der Passus ‚Rückgaberecht’ in Kraft (siehe dieses). Im Internetverkaufsportal ist ein Vermerk ‚Widerrufsbelehrung’ eingefügt, der auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.


Rückgaberecht
Die Firma R. Bodenschatz räumt volles Rückgaberecht auf alle Artikel ein. Eine etwaige Rücksendung hat binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu erfolgen. Hierfür trägt der Kunde die Porto- und Verpackungskosten. Bei berechtigten Beanstandungen seitens des Kunden, z. B. Irrtümer in der Beschreibung eines Artikels, fällt das Porto zu Lasten des Anbieters. Eine Rückgabe hat nach Verpackung so zu erfolgen, dass eine Beschädigung der Ware auf dem Postweg weitgehend ausgeschlossen ist, also z. B. keine lose Beilage in einem Briefumschlag. Als Posten empfangene Sendungen (z.B. als solche deklarierte Scheine-Lots) sind nur vollständig und in der Zusammenstellung wie geliefert rückgebbar. Auf keinen Fall statthaft sind Einzelentnahmen aus Lots oder der Austausch von gleichartigen besser erhaltenen durch im Zustand schlechtere Exemplare.


Allgemeine Geschäftsbedingungen